Lt. einer Mitteilung der MK-Kliniken AG (vormals: Marseille-Kliniken AG) sind zwei ehemalige Vorstände einem Beschluss des OLG Hamburg (AZ 11 U 165/18 – 305 O 432 /15 LG HH) gefolgt und haben sich zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 2,5 Millionen Euro an ihren ehemaligen Arbeitgeber verpflichtet.