Drittmittel / Studien
Auch bei der Entgegennahme von Drittmittel oder dem Abschluss von sog. Studienverträgen gelten Transparenz-, Dokumentations-, Trennungs- und Äquivalenzprinzip. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Abschluss solcher Verträge einem geordneten Prüfungsprozess unterzogen wird. Die Verwaltung der Drittmittel obliegt ausschließlich dem Krankenhaus, eine zweckentsprechende Verwendung ist sichergestellt. Dabei wird das 4-Augen- und das Trennungsprinzip beachtet und kein Mitarbeiter partizipiert direkt an den Mitteln.
Wir liefern Ihnen nicht nur entsprechende Regelungen, wir etablieren auch für Sie einen geordneten Prüfungs- und Abwicklungsprozess, damit die geltenden Gesetze und Prinzipien eingehalten werden.