(Anti-) Korruption §§ 299a/b
insbesondere bei sektorenübergreifenden Kooperationen
Kooperationen im Gesundheitswesen sind zwar politisch gewünscht, sie bergen aber auch vielfältige Risiken v.a. bei der Ausgestaltung der Leistungs- und Gegenleistungsbeziehungen und der Angemessenheit vereinbarter Vergütungen. Mit der strafrechtlichen Einführung des Korruptionstatbestands im Gesundheitswesen wurde dieser Bereich in den Fokus der Ermittlungsbehörden gerückt. Haben Sie Ihre Kooperationsverträge bereits rechtlich prüfen lassen bzw. angepasst?
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung rechtssicherer Gestaltungen und wirksamen Prüf- und Umsetzungsverfahren.